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Pressemitteilung

Entwurf zum Bundesteilhabegesetz kritisiert

Caritas fordert dringend Nachbesserungen zum Wohl von Menschen mit Behinderung

Erschienen am:

22.09.2016

  • Beschreibung
Beschreibung

Der Caritasverband für die Diözese Eichstätt hält es für notwendig, den Entwurf des geplanten Bundesteilhabegesetzes nachzubessern. „Wenn dieses Gesetz so wie es derzeit vorgesehen ist von den Politikern beschlossen wird, wird das gravierende Folgen für die Menschen mit Behinderung haben“, fürchtet Markus Pflüger, Leiter des Caritas-Zentrums St. Vinzenz Ingolstadt und Caritas-Sprecher des Bereiches Behindertenhilfe in der Diözese. Pflüger kritisiert vor allem die vorgesehene Trennung von Leistungen zur Teilhabe und des Lebensunterhaltes, eine bleibende Benachteiligung für arbeitende behinderte Menschen, die in stationären Einrichtungen leben, und Verschlechterungen für die Zusammenarbeit von Einrichtungen der Wohlfahrtspflege mit den Leistungsträgern.

„Natürlich unterstützen wir das Ziel der Bundesregierung, Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung zu stärken. Jetzt liegen jedoch rund um das geplante Bundesteilhabegesetz Vorschläge vor, die so nicht akzeptabel sind“, erklärt Pflüger. Er hofft, dass es bei den laufenden Beratungen in Bundestag und Bundesrat dazu zu einem Umdenken kommt. Mehrere Punkte machen dem   Caritassprecher Sorge: Durch eine vorgesehene Trennung von Leistungen zur Eingliederungshilfe einerseits und solcher für den Lebensunterhalt andererseits käme es zu zahlreichen Unsicherheiten und auch zu mehr Verwaltungsaufwand mit den unterschiedlichen Sozialhilfeleistungsträgern. „Wer bestimmt dann zum Beispiel, ob die Unterstützung beim Essen eines beeinträchtigten Menschen nun der Eingliederung in Leben und Gesellschaft dient oder Hilfe zum Lebensunterhalt darstellt?“, macht Pflüger die Problematik an einem konkreten Beispiel deutlich. „Da ist es doch einfacher und unbürokratischer für alle, wenn das wie bisher in einer Hand liegt.“

Eine klare Benachteiligung sieht Pflüger darin, dass sozialversicherungspflichtig arbeitende   Menschen mit Behinderung, die in Einrichtungen leben, bei ihren Ansprüchen aus der Pflegeversicherung „gegenüber allen anderen benachteiligt bleiben sollen, indem bei ihnen die Leistungen auf maximal 266 Euro im Monat begrenzt bleiben“. Pflüger fordert: „Auch Menschen mit Behinderung, die gemeinschaftlich leben, sollen künftig ihre Ansprüche aus dieser Versicherung ungekürzt gelten machen können.“

Besonders irritiert ist der Leiter von St. Vinzenz darüber, „dass die partnerschaftliche Zusammenarbeit der Wohlfahrtspflegeeinrichtungen und der Sozialleistungsträger dadurch belastet ist, dass eine im Prozess der Gesetzesentwicklung erarbeitete Schlichtungsmöglichkeit nun von der Länderkammer wieder abgelehnt werden soll“. Dabei hat die Bundesregierung laut Pflüger eine durchaus sinnvolle Regelung vorgelegt, wonach bei Streitigkeiten über den Abschluss von Leistungsvereinbarungen Schiedsstellen angerufen werden können. „Dadurch könnten langwierige Gerichtsverfahren zum Nachteil der Menschen mit Behinderung verhindert ­– und Probleme unbürokratisch und schnell gelöst werden“, hofft Pflüger, dass diese vorgesehene Regelung beibehalten wird.

Ganz wichtig erscheint es ihm zudem, bei der Ausgestaltung des künftigen Bundesteilhabegesetzes dafür Sorge zu tragen, dass Menschen mit Behinderung auch in Zukunft die Wahl haben, in welcher Einrichtung sie betreut werden. Pflüger fürchtet allerdings, dass sie aus Kostengründen häufiger in allgemeinen Pflegeeinrichtungen und nicht in auf ihre speziellen heilpädagogischen Bedarfe hin ausgerichteten Einrichtungen der Behindertenhilfe untergebracht werden könnten. Es müsse daher gesetzlich verankert werden, dass Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Handicaps gleichrangig neben eventuell notwendigen Leistungen der Pflegeversicherung stehen. Dafür führt der Caritassprecher auch Gründe der allgemeinen Gerechtigkeit an: „Es ist doch fairer, wenn für die Eingliederung von Menschen mit Behinderung alle mit ihren Steuern einen Beitrag leisten und nicht nur die Arbeitnehmer mit ihrer Pflegeversicherung.“

 

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