Der
Caritasverband für die Diözese Eichstätt hält es für notwendig, den Entwurf des
geplanten Bundesteilhabegesetzes nachzubessern. „Wenn dieses Gesetz so wie es
derzeit vorgesehen ist von den Politikern beschlossen wird, wird das
gravierende Folgen für die Menschen mit Behinderung haben“, fürchtet Markus
Pflüger, Leiter des Caritas-Zentrums St. Vinzenz Ingolstadt und Caritas-Sprecher
des Bereiches Behindertenhilfe in der Diözese. Pflüger kritisiert vor allem die
vorgesehene Trennung von Leistungen zur Teilhabe und des Lebensunterhaltes,
eine bleibende Benachteiligung für arbeitende behinderte Menschen, die in
stationären Einrichtungen leben, und Verschlechterungen für die Zusammenarbeit
von Einrichtungen der Wohlfahrtspflege mit den Leistungsträgern.
„Natürlich
unterstützen wir das Ziel der Bundesregierung, Teilhabe und Selbstbestimmung
von Menschen mit Behinderung zu stärken. Jetzt liegen jedoch rund um das
geplante Bundesteilhabegesetz Vorschläge vor, die so nicht akzeptabel sind“,
erklärt Pflüger. Er hofft, dass es bei den laufenden Beratungen in Bundestag
und Bundesrat dazu zu einem Umdenken kommt. Mehrere Punkte machen dem
Caritassprecher Sorge: Durch eine vorgesehene
Trennung von Leistungen zur Eingliederungshilfe einerseits und solcher für den
Lebensunterhalt andererseits käme es zu zahlreichen Unsicherheiten und auch zu
mehr Verwaltungsaufwand mit den unterschiedlichen Sozialhilfeleistungsträgern.
„Wer bestimmt dann zum Beispiel, ob die Unterstützung beim Essen eines beeinträchtigten
Menschen nun der Eingliederung in Leben und Gesellschaft dient oder Hilfe zum
Lebensunterhalt darstellt?“, macht Pflüger die Problematik an einem konkreten
Beispiel deutlich. „Da ist es doch einfacher und unbürokratischer für alle,
wenn das wie bisher in einer Hand liegt.“
Eine klare
Benachteiligung sieht Pflüger darin, dass sozialversicherungspflichtig
arbeitende
Menschen mit Behinderung, die
in Einrichtungen leben, bei ihren Ansprüchen aus der Pflegeversicherung
„gegenüber allen anderen benachteiligt bleiben sollen, indem bei ihnen die Leistungen
auf maximal 266 Euro im Monat begrenzt bleiben“. Pflüger fordert: „Auch Menschen
mit Behinderung, die gemeinschaftlich leben, sollen künftig ihre Ansprüche aus
dieser Versicherung ungekürzt gelten machen können.“
Besonders
irritiert ist der Leiter von St. Vinzenz darüber, „dass die partnerschaftliche
Zusammenarbeit der Wohlfahrtspflegeeinrichtungen und der Sozialleistungsträger dadurch
belastet ist, dass eine im Prozess der Gesetzesentwicklung erarbeitete
Schlichtungsmöglichkeit nun von der Länderkammer wieder abgelehnt werden soll“.
Dabei hat die Bundesregierung laut Pflüger eine durchaus sinnvolle Regelung
vorgelegt, wonach bei Streitigkeiten über den Abschluss von Leistungsvereinbarungen
Schiedsstellen angerufen werden können. „Dadurch könnten langwierige
Gerichtsverfahren zum Nachteil der Menschen mit Behinderung verhindert – und
Probleme unbürokratisch und schnell gelöst werden“, hofft Pflüger, dass diese
vorgesehene Regelung beibehalten wird.
Ganz wichtig
erscheint es ihm zudem, bei der Ausgestaltung des künftigen Bundesteilhabegesetzes
dafür Sorge zu tragen, dass Menschen mit Behinderung auch in Zukunft die Wahl
haben, in welcher Einrichtung sie betreut werden. Pflüger fürchtet allerdings,
dass sie aus Kostengründen häufiger in allgemeinen Pflegeeinrichtungen und
nicht in auf ihre speziellen heilpädagogischen Bedarfe hin ausgerichteten
Einrichtungen der Behindertenhilfe untergebracht werden könnten. Es müsse daher
gesetzlich verankert werden, dass Leistungen der Eingliederungshilfe für
Menschen mit Handicaps gleichrangig neben eventuell notwendigen Leistungen der
Pflegeversicherung stehen. Dafür führt der Caritassprecher auch Gründe der
allgemeinen Gerechtigkeit an: „Es ist doch fairer, wenn für die Eingliederung
von Menschen mit Behinderung alle mit ihren Steuern einen Beitrag leisten und
nicht nur die Arbeitnehmer mit ihrer Pflegeversicherung.“