In der Zeit von März bis Juni dieses Jahres finden in den Einrichtungen des Caritasverbandes für die Diözese Eichstätt sowie dessen angeschlossenen Organisationen die Wahlen
zu den Mitarbeitervertretungen (MAV) statt - ebenso wie in den Institutionen der Diözese. Sie werden als Briefwahlen durchgeführt. Bei der Caritas gibt es bisher knapp 30 Mitarbeitervertretungen, in denen nun auch wieder gewählt wird: für den Bereich Zentrale-Kreisstellen-Erziehungsberatung, das Caritas-Kinderdorf Marienstein, die Caritas-Wohnheime und Werkstätten und das Caritas-Zentrum St. Vinzenz Ingolstadt, das Kloster St. Josef Neumarkt, im Caritas-Fachverband Sozialdienst katholischer Frauen sowie für zwölf Seniorenheime und neun Sozialstationen. Doch auch in den Einrichtungen, in denen es zurzeit noch keine MAV gibt, sind die Verantwortlichen aufgefordert, sich für die Einsetzung dieser Gremien einzusetzen.
Betriebliche Mitbestimmung als bewährtes Gut
"Die christliche Sozialethik bekennt sich zur betrieblichen Mitbestimmung als einem bewährten Gut der sozialen Marktwirtschaft. Sie betont, dass der Mensch Maßstab unternehmerischen Handelns ist", schreibt Bischof Gregor Maria Hanke in seinem Aufruf zu den Wahlen und ergänzt: Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitervertretungen und Dienstgebern gewährleiste, schon im Vorfeld mögliche Schwierigkeiten und Spannungen zu klären, Konflikte zu lösen und sozialverträgliche Auswege aus Krisen zu finden. Die Mitarbeit in einer MAV, so Hanke, sei gelebte Solidarität.
Hanke bittet alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in den Einrichtungen nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten zu suchen und sich auch selbst für dieses Amt zur Verfügung zu stellen. "Machen Sie von ihrem Wahlrecht Gebrauch und stärken Sie Ihrer gewählten Mitarbeitervertretung den Rücken!" Einrichtungen, in denen noch keine Mitarbeitervertretung gewählt ist, fordert der Bischof nachdrücklich dazu auf, "aktiv alles in ihrer Macht Stehende zu tun, damit die Wahl der Mitarbeitervertretung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann". Hanke stellt klar, dass das durch das Grundgesetz zugestandene Selbstbestimmungsrecht der Kirchen nur dann dauerhaft trage, "wenn die kirchlichen Einrichtungen selbst zur Glaubwürdigkeit der Kirchen beitragen".
"Hohe Verantwortung"
Der Vorstand des Diözesan-Caritasverbandes mit Caritasdirektor Alfred Frank und seinem Stellvertreter Andreas Steppberger dankt in seinem Aufruf zu den Wahlen allen, die diese Aufgabe bisher wahrgenommen haben und zollt ihnen dafür Anerkennung und Respekt. Frank und Steppberger schreiben: "Mitarbeitervertretungen setzen sich für die Belange ihrer Kolleginnen und Kollegen ein und übernehmen hohe Verantwortung." Daher wünschen sie ihnen ein segensreiches Wirken für das Wohl der Beschäftigten und die Zukunft ihrer Einrichtungen.
Im kirchlichen Dienst und somit auch bei der Caritas sollen Dienstgeber und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter laut der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) als "Dienstgemeinschaft den Auftrag der Einrichtung erfüllen und so an der Sendung der Kirche mitwirken". Die Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter haben unterschiedliche Beteiligungsrechte wie Anhörung und Mitberatung, Vorschlags-, Zustimmungs- und Antragsrechte. Gehaltseingruppierungen oder bestimmte betriebliche Regelungen wie etwa die längerfristige Änderung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit können zum Beispiel nur mit Zustimmung der MAV vorgenommen werden. Zusätzlich können Dienstvereinbarungen abgeschlossen werden.
Für ihren Dienst werden die Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter im notwenigen Umfang von ihrer sonstigen Arbeit freigestellt. Für das Know-how sorgt ein Schulungsanspruch von drei Wochen während der vierjährigen Amtszeit. Nach Überzeugung des deutschen Caritas-Präsidenten Dr. Peter Neher hat sich die Entscheidungsstruktur für Tariffragen auf dem konsensorientierten "Dritten Weg" bei der Caritas "bisher bewährt".